Meine Arbeitssprachen sind sowohl Deutsch als auch Französisch. In beiden Sprachen kann ich für Sie juristisch tätig werden.

„Avocat“ im Familienrecht

Ich kann Sie bei komplizierten Sachverhalten des Familienrechts unterstützen.

Scheidung/Trennung bei eingetragener Lebenspartnerschaft/Trennung nicht Verheirateter
Eine Scheidung oder die Trennung bei eingetragener Lebenspartnerschaft ist auf menschlicher Ebene immer kompliziert. Diese Trennung hat aber auch persönliche und güterrechtliche Folgen, welche die bereits schwierige Situation weiter verschärfen können.

In diesem Kontext kommt dem Rechtsanwalt die Aufgabe zu, zu beraten, Rechtsbeistand zu leisten, Sie über mögliche Verfahren zu informieren und mögliche Problematiken im Vorfeld aus dem Weg zu räumen.

Eine Scheidung bedarf eines juristischen Verfahrens mit Unterstützung eines Rechtsanwalts. Die Scheidung kann sowohl einvernehmlich oder im Rechtsstreit verlaufen.

Handelt es sich um eine Trennung von nicht verheirateten oder in Lebenspartnerschaft eingetragenen Personen, so ist der Gang zum Gericht oder zum Anwalt nicht zwingend notwendig. Manchmal kann es jedoch wichtig sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Konsequenzen einer Trennung vorzeitig aufzudecken.

Aufenthaltsort von Kindern und Unterhaltszahlungen
Sobald die Eltern getrennt leben, kann der Familienrichter das elterliche Sorgerecht für das Kind oder die Kinder bestimmen. Des Weiteren regelt er die finanziellen Aspekte. Dies besteht meistens aus Unterhaltszahlungen des einen Elternteils, die an den anderen Elternteil zu erbringen sind, bei dem das Kind untergebracht ist. Es empfiehlt sich, nicht abzuwarten bis sich das Verhältnis der Eltern weiter verschlechtert, nur um dann Einspruch vor Gericht einzulegen. Selbst wenn die momentane Situation für Sie keine Probleme birgt, so kann eine richterliche Entscheidung künftigen Konflikten vorbeugen.
Adoption und Abstammungsstreitigkeiten
Adoption ist ein Methode, um ein Abstammungsverhältnis herzustellen, d.h. heißt es handelt sich um ein Mittel zur Schaffung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. In Anbetracht der Tragweite dieses Verfahrens ist es wichtig, dass Sie die notwendigen Informationen und fachkundigen Rat erhalten (Adoption eines Kindes oder eines Erwachsenen, internationale Adoption).

Solange es sich um die Rechtsstreitigkeiten der Adoption handelt, ist der Rechtsanwalt da, um Sie zu beraten und Sie bei dem Verfahren zu unterstützen. Dies gilt sowohl für die Schaffung eines neuen Abstammungsverhältnisses oder auch um ein bestehendes Abstammungsverhältnis in Frage zu stellen. (Anfechtung, Feststellung der Vaterschaft/Mutterschaft)

Eheaufhebung
Eine Eheaufhebung wird auf Initiative des Staatsanwalts oder eines Ehepartners ausgesprochen.
Die Ehe wird rückwirkend für unwirksam erklärt, so als ob sie bereits bei der Eheschließung ungültig gewesen wäre.
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen im Falle eines Antrags auf Eheaufhebung, Ihre Rechte zu wahren oder unterstützt Sie, wenn Sie selbst diese Eheaufhebung herbeiführen wollen.
Weitere Unterhaltszahlungen
Neben den Unterhaltszahlung unter Eltern für die Betreuung eines Kindes oder jungen Erwachsenen, können sich andere Unterhaltszahlungen aus anderen Verwandtschaftsverhältnissen ergeben. Der Rechtsanwalt kann Sie beraten oder Sie bei einem eventuellen Verfahren unterstützen.
Personenstand
Zögern Sie nicht, den Rat eines Anwalts einzuholen, wenn Ihr Personenstand einen Fehler enthält, der korrigiert werden soll. Dasselbe gilt für Vor- oder Nachnamensänderung aus verschiedenen Gründen.
Ausgleichsverfahren und Erbschaft
Nach einer Scheidung oder einem Todesfall, kann es notwendig sein, sich an einen Anwalt zu wenden, um Rat und Hilfe bezüglich der Ausgleichsverfahren, die aus einer Ehe resultieren oder Trennung einer Gesamthandgemeinschaft oder Erbschaft zu erhalten.
Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zum Internationalen Privatrecht
Im Rahmen des Familienrechts können Sie mit Problematiken in internationaler oder transnationaler Dimension konfrontiert werden (Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten; Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich in Frankreich aufhalten; französische Auswanderer, die sich im Ausland aufhalten usw.)
In diesem Fall muss man besondere Aufmerksamkeit bezüglich der Entscheidungen des zuständigen Gerichts sowie des angewendeten Rechts walten lassen. Diese Fragen werden meistens mit Hilfe des europäischen Rechts geregelt.

Auch andere Rechtsstreitigkeiten können wegen ihrer internationalen Dimension die Anwendung eines spezifischen Mechanismus zur Folge haben. In diesen Fällen handelt es sich bspw. um das Verbringen oder die Entführung eines Kindes.

„Avocat“ im Immobiliarrecht

Mit mehr als 9 Jahren Erfahrung im Immobiliarrecht, bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin im Elsaß sowie auf nationaler Ebene.

Baurecht
Sollte eine Störung, den Bau oder die Bauarbeiten behindern, oder ein Rechtsstreit über die Bedingungen des Bauvertrag vorliegen, so kann ich Sie in Ihrer Angelegenheit beraten und unterstützen, um Ihre Interessen in einem juristischen Verfahren zu vertreten.

Lassen Sie besondere Vorsicht bei den Fristen für gesetzliche Garantien zu Lasten des Bauherren walten.

– Frist von einem Jahr für die Vollendungsgarantie („garantie de parfait achevement“)
– Frist von zwei Jahren für die Ausstattungen, die nicht funktionstüchtig sind („garantie biennale concernant les équipements“)
– Frist von 10 Jahren für die Mängel oder Schäden eines Bauwerks, die sich auf seine Stabilität/Solidität auswirken können oder die es unbrauchbar machen hinsichtlich seiner vorgesehenen Funktion („garantie décennale“).

Immobilienverkauf
Unabhängig davon ob es sich um den Vorvertrag oder schon den Grundstückskaufvertrag handelt, kann Ich Ihnen, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, beratend zur Seite stehen. (Bruch des Vorvertrags, Mängel an den erworbenen Kaufsachen)

Gemäß des angewandten Lokalrecht im Raum Elsaß-Mosel, sollten Sie wissen, dass ein Grundstücksvorvertrag durch eine notarielle Beurkundung innerhalb einer Frist von 6 Monaten bestätigt werden muss, da dieser ansonsten erlischt. (Art. 42 des Gesetzes vom 1.6.1924)

Nachbarschaftsstreitigkeiten und Dienstbarkeit
Das Verhältnis zwischen Nachbarn kann sehr unterschiedliche Probleme hervorbringen, die aus folgenden Gründen resultieren können: Überhang, -bau, -fall oder Grenzverwirrungen, Lärmbelästigung, Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Geräusche, Erschütterungen, Wasserabfluss, Trennmauern zwischen aneinandergrenzenden Häusern, Bepflanzungen, Verschattung, Verbauung der freien Aussicht, Durchgang, -fahrt, Kanalisation usw.

Diese Schwierigkeiten können sehr schnell Ihren Alltag beeinträchtigen und stören, vor allem wenn die Kommunikation mit den Nachbaren erfolglos ist.
In diesem Kontext kann ich Sie beraten, wenn nötig Ihnen Rechtsschutz zusichern und Ihre Interessen im Rahmen eines juristischen Verfahrens wahrnehmen.

Wohnungseigentümergemeinschaft
Im Rahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich die Rechtsstreitigkeiten aus dem Verhältnis mit anderen Eigentümern, oder aus dem Verhältnis mit dem Hausverwalter. Diese Streitigkeiten können die Bauarbeiten betreffen, die Sie mit Ihrem Anteil vornehmen oder vornehmen wollen, die bereits realisierten Vorhaben anderer Eigentümer oder des Hausverwalters, Störungen, die die Immobilie beeinträchtigen, die Lastenverteilung des Miteigentums usw.

Seien Sie in diesem Kontext aufmerksam bezüglich der Formalitäten, die das Recht an Sie stellt und die sich auf viele Entscheidungen auswirkt, die von der Versammlung des Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen werden. Sie sollten zudem stets informiert sein, welche Entscheidungen die Versammlung der Miteigentümer getroffen hat, da diese innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ausspruch angefochten werden können.

Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit („Expropriation pour cause d'utilité publique“)
Wenn Sie Opfer einer Enteignung werden, sei es von bebautem oder unbebautem Land, empfiehlt es sich, sich an einen Anwalt zu wenden, der Sie unterstützet und berät, auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Das Enteignungsverfahren ist komplex und enthält viele Fristen, die eingehalten werden müssen.
Das Enteignungsverfahren ist in zwei Teile gegliedert. Der eine fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts („juridictions administratives“), die das Vorliegen des „Wohles der Allgemeinheit“ („cause d’utilité publique“) überprüfen.
Der andere fällt in die Zuständigkeit des Zivilgerichts, um den Schadensersatz des Enteigneten zu bestimmen.

„Avocat“ für Menschenrechte und Ausländerrecht

Im Rahmen meines Studiums habe ich eine einjährige universitäre Weiterbildung in Menschenrechten am „Institut des Hautes Études Européennes de Strasbourg“ absolviert. Während meines Studium habe ich meine Fähigkeiten auch einigen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt, um Menschen in Notsituationen zu beraten.

Dies erlaubt es mir, Sie fachkundig zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt in besonderem Maße für das Ausländerrecht.

Rechtsstreitigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) ist einer der wenigen internationalen Gerichtshöfe, die im Falle einer Verletzung der Menschenrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention durch einen Mitgliedsstaat direkt vom Bürger angerufen werden kann.
Bei dem Gerichtshof handelt es sich jedoch nicht um ein Berufungsgericht der Mitgliedsstaaten und die Zulässigkeitsvorraussetzungen der Beschwerde sind sehr streng.
Ich biete Ihnen daher an, sich bereits bei der Verfahrenseinleitung bei mir beraten zu lassen, um die Zulässigkeit und die Chancen einer solchen Beschwerde zu diskutieren.
Abschiebungsmaßnahmen/ Hausarrest /Ausreisezentrum
Die Abschiebungsmaßnahmen bestehen häufig aus einem präfektoralen Erlass, der die Verpflichtung enthält, das Land zu verlassen („Obligation de quitter le territoire“). Diese Entscheidung kann vor der Verwaltung oder dem zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden.
Zögern Sie nicht, mich innerhalb der sehr kurzen Fristen zu kontaktieren, damit ich Sie in diesem Verfahren unterstützen und beraten kann. Bei den Fristen handelt es sich häufig um 48 Stunden oder 30 Tage. Sollten Sie sich in Haft befinden, empfiehlt es sich, Ihre Angehörigen und Ihren Anwalt so schnell wie möglich zu kontaktieren, da die Gerichtsentscheidung zur Inhaftierung im Ausreisezentrum innerhalb einer Frist von 48 Stunden angefochten werden kann.

Ich empfehle Ihnen weiterhin, sich bei der Organisationen zu melden, die Ihnen im Ausreisezentrum juristische Hilfe zukommen lassen kann: (Für das Ausreisezentrum Geispolsheim: l’Ordre de Malte (Malteser)). Im folgenden Link finden Sie eine Liste mit allen in Ausreisezentren vertretenen Organisationen:
http://www.ordredemaltefrance.org/solidarite-precarite-exclusion/aide-aux-migrants/centres-de-retention-administrative.html

Visumsantrag, Familienzusammenführung, Aufenthaltsgenehmigung
Unabhängig davon, ob es sich um einen Visumsantrag, eine Familienzusammenführung oder den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung handelt, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu unterstützen und zu beraten.

Bei diesem Unterfang ist ein juristischer Rat nicht unbedingt notwendig, aber die Komplexität des Gesetzes und die fehlenden Informationen rechtfertigen es häufig, sich an einen Anwalt zu wenden.

Des Weiteren kann ein Anwalt aktiv werden, wenn Sie eine Entscheidung der Verwaltung anfechten möchten oder einen Rat über die Möglichkeiten und Erfolgschancen einer solchen Anfechtung erhalten möchten.

Französische Staatsbürgerschaft
Unabhängig davon, ob Sie bezüglich Ihres Antrags beraten oder juristisch unterstützt werden möchten oder einen Ablehnungsbescheid anfechten möchten, stehe ich Ihnen für alle Fragen zur Verfügung, die den Erhalt der französischen Staatsbürgerschaft betreffen.