Meine Arbeitssprachen sind sowohl Deutsch als auch Französisch. In beiden Sprachen kann ich für Sie juristisch tätig werden.
„Avocat“ im Familienrecht
Ich kann Sie bei komplizierten Sachverhalten des Familienrechts unterstützen.
In diesem Kontext kommt dem Rechtsanwalt die Aufgabe zu, zu beraten, Rechtsbeistand zu leisten, Sie über mögliche Verfahren zu informieren und mögliche Problematiken im Vorfeld aus dem Weg zu räumen.
Eine Scheidung bedarf eines juristischen Verfahrens mit Unterstützung eines Rechtsanwalts. Die Scheidung kann sowohl einvernehmlich oder im Rechtsstreit verlaufen.
Handelt es sich um eine Trennung von nicht verheirateten oder in Lebenspartnerschaft eingetragenen Personen, so ist der Gang zum Gericht oder zum Anwalt nicht zwingend notwendig. Manchmal kann es jedoch wichtig sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Konsequenzen einer Trennung vorzeitig aufzudecken.
Solange es sich um die Rechtsstreitigkeiten der Adoption handelt, ist der Rechtsanwalt da, um Sie zu beraten und Sie bei dem Verfahren zu unterstützen. Dies gilt sowohl für die Schaffung eines neuen Abstammungsverhältnisses oder auch um ein bestehendes Abstammungsverhältnis in Frage zu stellen. (Anfechtung, Feststellung der Vaterschaft/Mutterschaft)
Die Ehe wird rückwirkend für unwirksam erklärt, so als ob sie bereits bei der Eheschließung ungültig gewesen wäre.
Der Rechtsanwalt hilft Ihnen im Falle eines Antrags auf Eheaufhebung, Ihre Rechte zu wahren oder unterstützt Sie, wenn Sie selbst diese Eheaufhebung herbeiführen wollen.
In diesem Fall muss man besondere Aufmerksamkeit bezüglich der Entscheidungen des zuständigen Gerichts sowie des angewendeten Rechts walten lassen. Diese Fragen werden meistens mit Hilfe des europäischen Rechts geregelt.
Auch andere Rechtsstreitigkeiten können wegen ihrer internationalen Dimension die Anwendung eines spezifischen Mechanismus zur Folge haben. In diesen Fällen handelt es sich bspw. um das Verbringen oder die Entführung eines Kindes.
„Avocat“ im Immobiliarrecht
Mit mehr als 9 Jahren Erfahrung im Immobiliarrecht, bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin im Elsaß sowie auf nationaler Ebene.
Lassen Sie besondere Vorsicht bei den Fristen für gesetzliche Garantien zu Lasten des Bauherren walten.
– Frist von einem Jahr für die Vollendungsgarantie („garantie de parfait achevement“)
– Frist von zwei Jahren für die Ausstattungen, die nicht funktionstüchtig sind („garantie biennale concernant les équipements“)
– Frist von 10 Jahren für die Mängel oder Schäden eines Bauwerks, die sich auf seine Stabilität/Solidität auswirken können oder die es unbrauchbar machen hinsichtlich seiner vorgesehenen Funktion („garantie décennale“).
Gemäß des angewandten Lokalrecht im Raum Elsaß-Mosel, sollten Sie wissen, dass ein Grundstücksvorvertrag durch eine notarielle Beurkundung innerhalb einer Frist von 6 Monaten bestätigt werden muss, da dieser ansonsten erlischt. (Art. 42 des Gesetzes vom 1.6.1924)
Diese Schwierigkeiten können sehr schnell Ihren Alltag beeinträchtigen und stören, vor allem wenn die Kommunikation mit den Nachbaren erfolglos ist.
In diesem Kontext kann ich Sie beraten, wenn nötig Ihnen Rechtsschutz zusichern und Ihre Interessen im Rahmen eines juristischen Verfahrens wahrnehmen.
Seien Sie in diesem Kontext aufmerksam bezüglich der Formalitäten, die das Recht an Sie stellt und die sich auf viele Entscheidungen auswirkt, die von der Versammlung des Wohnungseigentümergemeinschaft ausgesprochen werden. Sie sollten zudem stets informiert sein, welche Entscheidungen die Versammlung der Miteigentümer getroffen hat, da diese innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ausspruch angefochten werden können.
Das Enteignungsverfahren ist komplex und enthält viele Fristen, die eingehalten werden müssen.
Das Enteignungsverfahren ist in zwei Teile gegliedert. Der eine fällt in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts („juridictions administratives“), die das Vorliegen des „Wohles der Allgemeinheit“ („cause d’utilité publique“) überprüfen.
Der andere fällt in die Zuständigkeit des Zivilgerichts, um den Schadensersatz des Enteigneten zu bestimmen.
„Avocat“ für Menschenrechte und Ausländerrecht
Im Rahmen meines Studiums habe ich eine einjährige universitäre Weiterbildung in Menschenrechten am „Institut des Hautes Études Européennes de Strasbourg“ absolviert. Während meines Studium habe ich meine Fähigkeiten auch einigen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt, um Menschen in Notsituationen zu beraten.
Dies erlaubt es mir, Sie fachkundig zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt in besonderem Maße für das Ausländerrecht.
Bei dem Gerichtshof handelt es sich jedoch nicht um ein Berufungsgericht der Mitgliedsstaaten und die Zulässigkeitsvorraussetzungen der Beschwerde sind sehr streng.
Ich biete Ihnen daher an, sich bereits bei der Verfahrenseinleitung bei mir beraten zu lassen, um die Zulässigkeit und die Chancen einer solchen Beschwerde zu diskutieren.
Zögern Sie nicht, mich innerhalb der sehr kurzen Fristen zu kontaktieren, damit ich Sie in diesem Verfahren unterstützen und beraten kann. Bei den Fristen handelt es sich häufig um 48 Stunden oder 30 Tage. Sollten Sie sich in Haft befinden, empfiehlt es sich, Ihre Angehörigen und Ihren Anwalt so schnell wie möglich zu kontaktieren, da die Gerichtsentscheidung zur Inhaftierung im Ausreisezentrum innerhalb einer Frist von 48 Stunden angefochten werden kann.
Ich empfehle Ihnen weiterhin, sich bei der Organisationen zu melden, die Ihnen im Ausreisezentrum juristische Hilfe zukommen lassen kann: (Für das Ausreisezentrum Geispolsheim: l’Ordre de Malte (Malteser)). Im folgenden Link finden Sie eine Liste mit allen in Ausreisezentren vertretenen Organisationen:
http://www.ordredemaltefrance.org/solidarite-precarite-exclusion/aide-aux-migrants/centres-de-retention-administrative.html
Bei diesem Unterfang ist ein juristischer Rat nicht unbedingt notwendig, aber die Komplexität des Gesetzes und die fehlenden Informationen rechtfertigen es häufig, sich an einen Anwalt zu wenden.
Des Weiteren kann ein Anwalt aktiv werden, wenn Sie eine Entscheidung der Verwaltung anfechten möchten oder einen Rat über die Möglichkeiten und Erfolgschancen einer solchen Anfechtung erhalten möchten.